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AGB-de

AllgemeineGeschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Preise sind in Euro-Preise zzgl. Umsatzsteuer, wenndies nicht anders angegeben ist.
Die Preise verstehen sich ab Lager des Lieferanten ohne Versicherungskosten,Frachtkosten, Verpackungskosten, Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und ähnlicheAbgaben. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend denjeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften in der Rechung ausgewiesen.Dies gilt auch für die Versicherungskosten, Frachtkosten, Verpackungskosten,Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer oder ähnliche Abgaben.
1.2. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungenoder Zusicherungen, zum Beispiel die Angabe von Lieferzeiten, sind für denLieferanten nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oderbestätigt worden sind.
1.3. Teillieferungensind zulässig.


2. Gefahrübergang / Lieferung der Waren

2.1. Die Gefahr gehtauf den Käufer über, wenn die Ware Lager des Lieferanten verlassen hat. Erfolgtdie Lieferung der Ware durch den Lieferanten oder dessen Mitarbeiter, geht dieGefahr bei Übergabe der Ware an den Besteller über.
2.2 Sofern die bestellte Ware nicht mehr oder vorübergehendnicht lieferbar ist, wird der Kunde innerhalb von 1-3 Werktagen nach seinerBestellung darüber informiert. In diesem Fall hat Event Depot das Recht vomVertrag zurückzutreten.
2.3 Alle Angebote im Event Depot Shop sind freibleibend undstehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Ware. Bei endgültigerNichtverfügbarkeit oder Lieferfristen von mehr als acht Wochen ist der Kundeberechtigt, unter Ausschluss weiterer Ansprüche von seiner Bestellungzurückzutreten.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Zahlungensind wie folgt zu leisten:
Bis 500 Euro auf Rechnung, Vorauskasse, Nachnahme oder Paypal über 500 Euro perVorauskasse, Nachnahme oder Paypal.
Bei Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch sind 50% im voraus und 50% beiLieferung fällig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferzeiten nur bei rechtzeitigemZahlungseingang eingehalten werden können.
3.2. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nachRechnungsstellung zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn derLieferer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen könnennach Wahl des Lieferanten auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnetwerden.
3.3. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Bestellers istausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechungs- oder Zurückbehaltungsforderungist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Lieferant ist berechtigt,die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung, die auch inForm einer Bankbürgschaft erbracht werden kann, abzuwenden.
3.4. Kommt derBesteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er–unbeschadet aller Rechte des Lieferanten ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsennach den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches zu zahlen, soweit derLieferer nicht einen höheren Schaden nachweist.
3.5. Stellt derBesteller seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird dieEröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt derBesteller mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wirddie Gesamtforderung des Lieferers sofort fällig. Dasselbe gilt bei einersonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse desBestellers. Der Lieferant ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichendeSicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung desKaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware imRahmen seines ordnungsgemäße Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zuveräußern. Im diesem Falle tritt der Käufer hinsichtlich der Ware, die mangelsZahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierendenForderungen oder Surrogate an den Verkäufer ab.
3.7. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeitsind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
3.8. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
3.9. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unsererGeschäftsverbindung abzutreten.


4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten biszur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller zustehenden Ansprüche(Vorbehaltsware) auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. EineVerpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
4.2. Der Besteller tritt für den Fall der im Rahmen desordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen Weiterveräußerung oder Vermietungder Vorbehaltsware dem Lieferer schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicherForderungen des Lieferers die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietungentstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab,ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretungerstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehenderKontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse desBestellers mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mitanderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für dieVorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller demLieferer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil derGesamtpreisforderung beziehungsweise des Gesamtmietzinses ab, der dem vomLieferanten in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis aufWiderruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus derWeiterveräußerung oder Vermietung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, übersie in anderer Weise, zum Beispiel durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangendes Lieferers hat der Besteller die Abtretung dem Kunden bekannt zugeben unddem Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kundenerforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Rechnungen, auszuhändigen und dieerforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaigerInterventionen trägt der Besteller. Erhält der Besteller aufgrund der ihm erteiltenErmächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus derWeiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit demverbrieften Recht sicherungshalber auf den Lieferer über. Die Übergabe derWechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller sie für denLieferer in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an denLieferer abliefert. Für den Fall, dass der Gegenwert der an den Lieferantenabgetretenen Forderung in Schecks bei dem Besteller oder bei einem Geldinstitutdes Bestellers eingehen sollte, ist dieser zur unverzüglichen Meldung derEingänge und zur Abführung verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mitdem verbrieften Recht auf den Lieferanten über, sobald sie der Bestellererhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass derBesteller sie für den Lieferer in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglichund indossiert an den Lieferanten abliefert.
4.3. Verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware, bildet ersie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt dieVerarbeitung, Umbildung oder Verbindung für den Lieferanten. Dieser wirdunmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindunghergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, sosind sich Lieferer und Besteller darüber einig, dass der Lieferanten in jedemZeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuenSache wird. Der Besteller verwahrt die neue Sache für den Lieferer mit derSorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die durch die Verarbeitung, Umbildungoder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung,Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Sachensteht dem Lieferanten Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu,der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oderverbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für den Fall derVeräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit demLieferanten seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinenKunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch spätererErklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der demvom Lieferer in Rechung gestellten Wert der vereinbarten, umgebildeten oderverbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der dem Lieferer abgetreteneForderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.
4.4. Kommt derBesteller mit seiner Zahlungspflicht oder der Einlösung fälliger Wechsel oderSchecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oderZahlungseinstellung vor oder ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, soist der Lieferant berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehendenWaren an sich zu nehmen; ebenso kann er die weiteren Rechte aus demEigentumsvorbehalt geltend machen; das selbe gilt bei einer sonstigenwesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers.Der Besteller gewährt dem Lieferanten oder dessen Beauftragten während derGeschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangender Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.Der Lieferant ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt einesordentlichen Kaufmannes zu verwerten und sich unter Anrechung auf die offenenAnsprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
4.5. Übersteigt derWert der Sicherung die Ansprüche des Lieferers gegen den Besteller aus der laufendenGeschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Lieferer aufVerlangen des Bestellers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seinerWahl freizugeben.


5. Ansprüche des Bestellersbei Mängeln

5.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, sind die Ansprüchedes Bestellers nach Wahl des Lieferers auf Beseitigung des Mangels oderLieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. DieVerjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet vom Tage desGefahrüberganges an. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Liefergegenstandnachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes,insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafterAusführung unbrauchbar oder seine Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten sofort, das heißt ohneschuldhaftes Zögern, angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige, entfälltjegliche Gewährleistung.
5.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferanteneine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalbdieser Frist oder schlägt sie fehl, hat der Besteller das Recht, nach seinerWahl zu mindern oder vom Vertrage zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt alsfehlgeschlagen, wenn der Mangel nach dreimaligem Nachbesserungsversuch nochnicht behoben ist.
5.3. WeitergehendeAnsprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sindgrundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit des Lieferanten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertragbleibt unberührt.
5.4. DieMängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht aufSchäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nichtbestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneterBetriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsseentstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
5.5. Nimmt der Besteller Veränderungen an demLiefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung desLiefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigeneInstandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder vomLieferanten nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.
5.6. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichenAufwendungen, insbesondere Transport- und Wegekosten hat der Besteller zutragen.
5.7. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, sohat der Besteller die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wennsich ein Mangel zeigt, dem Lieferanten unverzüglich Anzeige zu machen.
5.8. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Wareals genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei derdurchgeführten Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377ff HGB.
5.9. Es gilt grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenezweijährige Gewährleistungsfrist auf Neuwaren.


6. Haftung

6.1. Der Lieferant haften -soweit vertraglich nicht andersgeregelt- nicht für einfache Fahrlässigkeit.
6.2. Soweitvorstehend nichts anderes bestimmt ist, haftet der Lieferant fürSchadensersatzansprüche des Bestellers aus Pflichtverletzung, aus derVerletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubterHandlung wie folgt:
a.) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichenBestimmungen. b.) Die Haftung für Sachschäden ist auf 25.000,-EUR je Schadensereignisund auf 50.000,-EUR insgesamt beschränkt. c.) Die Haftung für Vermögensschädenist ausgeschlossen.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1. Erfüllungsortfür alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz desRechnungsausstellers.
7.2. Ist der Besteller Kaufmann, so ist –auch für Scheck- undWechselprozesse- Rockenhausen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleicheGerichtsstand gilt, wenn der Besteller im Zeitpunkt der Einleitung einesgerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BundesrepublikDeutschland hat.
7.3. Es gilt dasRecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und dasÜbereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über deninternationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.


8. Rückgabe online erworbener Artikel

Widerrufsrecht

Sie können IhreVertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe vonGründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vorFristablauf überlassenwird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Fristbeginnt nach Erhaltdieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang derWare beim Empfänger(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Warennicht vor Eingang derersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllungunserer Informationspflichtengemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unsererPflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB inVerbindung mit Artikel 246 § 3EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt dierechtzeitige Absendung desWiderrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Eventdepot Marco Hans & Marcus Hans GbR
Behatonstraße 2
67297 Marnheim
E-Mail: vertrieb@eventdepot.de
Fax.: 06352/789850

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamenWiderrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf.gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangeneLeistung ganz oder teilweise nichtoder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren, müssen Sie uns insoweitggf. Wertersatz leisten. Bei derÜberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenndie Verschlechterung der Sacheausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnenetwa im Ladengeschäft möglichgewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigenkönnen Sie die Pflicht zumWertersatz für eine durch die bestimmungsgemäßeIngebrauchnahme der Sacheentstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie dieSache nicht wie Ihr Eigentumin Gebrauch nehmen und alles unterlassen, wasderen Wert beeinträchtigt.3

Paketversandfähige Sachensind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie habendie Kosten der Rücksendung zutragen, wenn die gelieferte Ware der bestelltenentspricht und wenn der Preisder zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40Euro nicht übersteigt oder wennSie bei einem höheren Preis der Sache zumZeitpunkt des Widerrufs noch nicht dieGegenleistung oder eine vertraglichvereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4Anderenfalls ist dieRücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähigeSachen werden beiIhnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungenmüssen innerhalbvon 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit derAbsendung IhrerWiderrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.



9. Salvatorische Klausel

Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit siegesetzlich zulässig sind. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Regelungenungültig sind, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Andie Stelle der ungültigen Klausel tritt eine gesetzlich zulässige Klausel, diedem durch Auslegung zu ermittelndem Willen, insbesondere dem wirtschaftlichenInteressen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am bestenentspricht. Im Zweifel finden die Vorschriften des BGB, welche zum Zeitpunktdes Vertragsschlusses gültig waren, Anwendung.


10.Schriftform

Alle Vereinbarungen,gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfender Schriftform. Mündliche Erklärungen des Lieferers oder Mitarbeiter desLieferers sind in jedem Falle nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vomLieferanten bestätigt worden sind. Auf diese Schriftformklausel kann nur durchschriftliche Erklärung verzichtet werden.

11. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für neue Gegenstände beträgt 24 Monate. Die Fristbeginnt mit Gefahrübergang. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenständebeträgt ein Jahr.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, beträgt dieGewährleistungsfrist für neue Gegenstände ein Jahr ab Gefahrübergang, fürgebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Ausgenommen hiervon sindSchadensersatzansprüche, die aus einer Verletzung von Leib oder Leben oderGarantiezusagen geltend gemacht werden und die auf Vorsatz oder groberFahrlässigkeit oder einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht beruhen.

Im Übrigen richtet dich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschirften.

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30.03.2010 / 14:56
Ion Holt
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